Unter dem Corpus Paulinum versteht man alle Briefe, die den Apostel Paulus als Verfasser und Absender nennen, 13 an der Zahl. Nur sieben von ihnen sind als unzeifelhaft echt allgemein anerkannt: Römer, I. und II.Korinther, Galater, Philipper, I.Thessalonicher und Philemon. ομολογειν (spr.: homologéin) heißt „übereinstimmen“. Darum nennt man diese sieben Briefe die Paulinischen Homologumena. Vereinzelt kann man noch lesen, daß der Kolosserbrief und sogar neuerdings – bei Niebuhr – der II.Thessalonicherbrief für Paulinisch gehalten wird. Das sind aber Ausnahmen. Die sechs Antilegomena (αντιλεγειν spr.: antilegein, „widersprechen“) sind dann Epheser, Kolosser, II.Thessalonicher, I.und II.Timotheus sowie Titus. Manchmal heißen sie auch „Deuteropaulinen“. Die zuletzt genannten drei werden als Pastoralbriefe zusammengefaßt und stammen sicherlich von einem und demselben Verfasser. Das ist bei den beiden erstgenannten Briefen nicht der Fall trotz vieler Berührungen. Der Verfasser des Epheserbriefes hat den Kolosserbrief benutzt, aber damit einen Zweck verfolgt als dieser. Diese beiden Briefe werden als erheblich älter angesehen als die Pastoralbriefe, während das Alter des II.Thessalonicherbriefes schwer zu schätzen ist.